Das gilt auch für uns Angler

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Von Rainer Appel -mainkarpfen.de

 

Am Wochenende waren wieder einige „Angler“ am Main und haben dort gegrillt und offenes Feuer gemacht. DAS IST VERBOTEN und wer erwischt wird, zahlt nicht nur ein Bußgeld, sondern auch den Einsatz der zu 100% herbei gerufenen Feuerwehr. Das wird sehr teuer…

Klar, die wenigsten von uns angeln im Wald ( (:-) ), aber auch der Uferbewuchs und die angrenzenden Felder und Wiesen sind trocken !

 

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Umsetzen von Rotfeederchen in Vereinsgewässer

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Von Rainer Appel -mainkarpfen.de-

Fotos: -fotosamstage.de-

 

 

 

 

 

 

 

Nach einer Stunde und (für den leichtsinnigen Kollegen) vielen Mückenstichen, konnten wir über 300 verbuttete Rotfeederchen in einen großen Vereinssee umsetzen. Übrigens sieht man in der blauen Tonne zwar die Rotfeederchen, aber leider nicht die zwei Sauerstoffpumpen, die kurz vor dem Einbringen  in den großen See aus der Tonne genommen wurden. Deshalb keine Angst, die Fischchen hatten auf dem kurzen Weg genügend Sauerstoff und wurden ALLE lebend und bei bester Gesundheit umbesetzt 🙂

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Meeresfische im Main anno 1574

„Moenus piscosus“

Aus: „Unsere Heimat am Main“ von Eddi Daus

Sogar die Meeresfische aus der Nordsee drangen bis in den Main vor und waren hier als Leckerbissen geschätzt. Ein Reisender aus Frankreich schrieb 1574 während seines Aufenthaltes in Frankfurt:

„Auch tut der Main als Ernährer Frankfurts trefflich seine Pflicht; denn er spendet der Stadt nicht nur seinen ansehnlichen Fischreichtum, sondern beschenkt sie auch noch mit den Fischen des Rheinstroms, auch solchen, die vom Meer diesen Strom aufwärts wandern“

So berichtet z.B. Lersners Frankfurter Chronik: „ Zuweilen werden auch fremde Gattungen von Fischen allhier gefangen, als 1575, den 14. Mai hat Conrad Rumpel, Fischer, an der neuen Mühl, einen Stör von 16 Schuh lang lebendig gefangen, hatte an Gewicht 74 Pfund; eben auf den Tag fanget er auch einen Karpfen von ohngefähr 16 Pfund schwer. Den 17. Mai wird zu Offenbach ein Stör gefangen, 60 Pfund schwer.“

„1624. Montags nachts, den 14. Juni. Fangen die Sachsenhäuser Fischer bey Schwanheim einen Fisch 7 ½ Schuh lang, hat ein Maul gleich einem Schwein, Rüssel aber ganz unten dran hanget, sein Schnabel ohngefähr vier Zoll lang weit, er hatte große harte Schuppen gleich denen Muscheln, so weit von einander stunden.“

Der größte im Main gefangene Stör soll über zwei Meter lang gewesen sein und um die 170 Pfund gewogen haben. Die letzten Störe fing man 1849 in Frankfurt während des Hochwassers an der Wilhelmsbrücke, und 1856 bei Würzburg.

Auch der Lachs oder Salm und die Forelle drangen – vom Meer kommend – bis in die kleinsten Bäche vor. Sie wurden nicht nur in den Fachen gefangen, sondern auch mit Hilfe von Köderfischchen am Angelhaken. Obwohl der Lachs bis ins 16. Jahrhundert sehr zahlreich erschien, musste laut Fischereiverordnung der größte Teil des Fangs an Herrschaftshöfe abgegeben werden.

Man darf annehmen, dass mancher Fischer schlau genug war und nicht jeden der delikaten Meeresfische ablieferte, wenn auch die kurfürstliche Verwaltung Versäumnisse streng ahndete. Fischdiebstahl wurde hart bestraft, neben Stäuben und Zuchthaus drohte sogar Landesverweis.

Ein Fisch, der in fast allen Gewässern heimisch war, ist der Aal. Um ihn zu fangen, legte man quer durch den Fluss Reisiggeflechte. Diese, als Aalfach bezeichneten Wehren, wurden mit Pfählen oder durch ausgelegte schwere Steine befestigt. Zum Passieren der Schiffe mussten im Flussbett und an den Ufern Durchgänge freigelassen werden.

Sehr häufig fing man den Hecht, den Hauptfisch unserer Flüsse und Ströme. Der Raubfisch fand im Main reiche Beute, besonders junge Karpfen, die er gebietsweise dezimierte. Man zog deshalb Karpfen wie Barsche in Teichen, wo die besonders gewichtigen und schmackhaften Fische ungestört heranwachsen konnten. Die Seligenstädter Fischer unterhielten drei Weiher, die mit Karpfen und Schleien besetzt waren. Der Gänsweid- und der Ochsenkautenweiher lagen am nordwestlichen Stadtrand, wo früher Torf gestochen wurde. Der Ellenseeweiher befand sich auf dem heutigen Sportgelände der Turngesellschaft.

Weitere beliebte Speisefische, die im Main öfters gefangen wurden, waren die Karausche, die Barbe und die Bräse oder Brasse. Letztere kam nur im Frühjahr zum Laichen hier her und wurde bis zu sechs Pfund schwer.

Nicht allzu gewichtig, dafür umso zahlreicher gingen die beliebten Rotaugen und die Weißfische ins Netz. Sie galten als Fische des „kleinen Mannes“, da sie jeder ohne große Mühe im seichten Ufergewässer fangen konnte. Die kleinen Weißfische nannte man „Schneider“, ein Name, der sich bis in unsere Tage erhalten hat.          

 

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In Irland gibt´s wenigstens vernüftige T-Shirts !

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… 🙂

Von Rainer Appel -mainkarpfen.de-

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Hess. Fischereiverordnung -Gemeinschaftliches Fischen-

Hessische Fischereiverordnung –HFO-

 

§ 12

Gemeinschaftliches Fischen

(1)Gemeinschaftliches Fischen ist eine Veranstaltung mit mindestens sieben Personen, deren Zeitpunkt, Ort und Dauer durch Ausschreibung, Aushang oder sonstige Bekanntmachung vom Veranstalter festgelegt wird.

(2)Gemeinschaftliches Fischen ist verboten, wenn es aus Wettbewerbsgründen, insbesondere zur Erzielung von Geld-, Sach- und sonstigen Preisen, zur Erlangung von Pokalen oder zur Ermittlung von Siegern und Platzierten durchgeführt wird.

 § 13   

Anzeigen eines gemeinschaftlichen Fischens

(1)Die Veranstalterin oder der Veranstalter hat ein gemeinschaftliches Fischen in fließenden oder stehenden Gewässern nach § 12 Abs.1 der für den Ort der Veranstaltung zuständigen unteren Fischereibehörde mindestens einen Monat vor Beginn anzuzeigen.

(2)Die Anzeige muss Angaben über

1.     den Namen und die Anschrift der Veranstalterin oder des Veranstalters,

2.     die Fischereiorganisation oder den Verein,

3.     die voraussichtliche Anzahl der Teilnehmenden,

4.     die Bezeichnung des Gewässers oder der Gewässerstrecke,

5.     Tag, Uhrzeit und Dauer des gemeinschaftlichen Fischens und

6.     den Zweck des Fischens

enthalten.

(3)    Zum Schutz

1.     der am und im Wasserwild lebenden Tier- und Pflanzenarten, insbesondere der an das Wasser gebundenen Vogelarten,

2.     naturnaher Lebensgemeinschaften oder Lebensraumtypen, insbesondere der trittempfindlichen Ufervegetation und

3.     besonders geschützter Pflanzen und seltener Pflanzengemeinschaften

und während der Brut- und Aufzuchtzeit vom 16. März bis 31.August kann die untere Fischereibehörde Auflagen festsetzen, das gemeinschaftliche Fischen räumlich und zeitlich einschränken oder verbieten. Auflagen, Beschränkungen oder ein Verbot sind der Veranstalterin oder dem Veranstalter spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben.  

 

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Eichenprozessionsspinner auch hier bei uns

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Von Rainer Appel -mainkarpfen.de-

Obwohl wir hier an unserer Mainstrecke 2013 weitestgehend vom Eichenprozessionsspinner verschont blieben, besteht doch die Gefahr, dass sich in der einer oder anderen Eiche noch ein altes Nest befindet. Hier bei uns stehen ja einige Eichen und im letzten Jahr gab´s auch einige Probleme mit den Eichenprozessionsspinnern. Deshalb VORSICHT ! Auch die Raupenhaare vom letzten Jahr lösen bei Kontakt mit der Haut noch allergische Reaktionen aus.

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…und wieder mal ein Wallerchen Punkt 12:00 Uhr Mittags …

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Eigentlich wollten wir ja Karpfen fangen… 🙂

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Fischereischeingebühren in Hessen

Gebühren für die verschiedenen Fischereischeinarten in Hessen

(inkl. Abgabe an das Land Hessen):

 Jugendfischereischein:

1 Jahr                       7,50 € (kann viermal verlängert werden)

5 Jahre                     23.-  € (bis zum Tag vor dem 16. Geburtstag)

 Jahresfischereischein:

1 Jahr                       12,50 € (kann viermal verlängert werden)

Fünfjahres-Fischereischein:

5 Jahre                     36.-  € (kann viermal um 5 Jahre verlängert werden)

Zehnjahres-Fischereischein:

10 Jahre                     68.- € (kann einmal um 10 Jahre verlängert werden)

 Sonderfischereischein:

1 Jahr                         12;50 € (kann viermal verlängert werden)

 

Ausländerfischereischein:

3 Monate                   12;50 € (kann viermal für 3 Monate verlängert werden)       

 

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Zwei Tage „Quarantäne“ <°))))<

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Von Rainer Appel -mainkarpfen.de-

Fotos: -fotosamstage.de-

 

 

 

 

 

 

Bevor wir die Fischchen vom einen See („Rotfeder-Seechen“) in unseren anderen („Boilie-Testgewässer“) umsetzen, müssen sie noch für zwei Tage ins Aquarium zur „Quarantäne“. Obwohl es bei diesen gesunden Fischen nicht nötig ist, aber wie wir Hessen sagen: „Sischer iss Sischer“ 😉

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Verhalten bei Fischsterben

-Verhalten bei Fischsterben-

In den Sommermonaten haben die Gewässer meistens einen geringeren Wasserstand als im Herbst oder Frühjahr. Beim Eintrag von Schadstoffen liegt also ein weitaus geringerer Verdünnungseffekt vor als bei normalem Wasserangebot, wodurch die Gefährlichkeit vieler Giftstoffe für Fische erheblich ansteigt. Verfolgt man Fischsterben über viele Jahre, so lässt sich statistisch nachweisen, dass in den Monaten Mai, Juni und Juli eine Häufung auftritt. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Eintrag von Schadstoffen zu anderen Zeitpunkten für Fische weniger gefährlich ist.

Z.B. 1988 wurde in den meisten unserer Gewässer der Republik ein ausgesprochener Niedrigwasserstand registriert, der nach statistischer Aussage nur alle 15 Jahre eintritt. Neben einer Vielzahl von Problemen, die bei einer Niedrigwassersituation auftreten, wurden auch bedeutend mehr Fischsterben registriert, als das in den vergangenen, meist wasserreicheren Jahren, der Fall war. Es wurde deutlich, dass mancherorts die Wasserqualität noch lange nicht den Stand erreicht hat, wie wir glaubten. Deutlich wurde auch, dass die Einsicht nicht weniger Bürger, die mit gefährlichen Stoffen umgehen und über deren Einsatz und Verbleib zu entscheiden haben, zu wünschen übrig lässt. Leider sind Angler und Fischer von Fischsterben stärkeren als andere Erholungssuchende und Brauchwassernutzer betroffen. Es ist schon schwer, wenn nicht sogar unmöglich, den Schaden unter den Fischen exakt zu schätzen, so bleiben die oft katastrophalen Auswirkungen auf Wirbellose, Pflanzen und Kleinfische fast immer unberücksichtigt.

Unsere Aufgabe liegt darin, Fischsterben zu verhindern. Tritt trotz aller Bemühungen ein Schadenfall ein, ist es unbedingt notwendig, schnell, sorgfältig und zielgerichtet Maßnahmen zu ergreifen, um den Verursacher feststellen zu können. Entsprechend unseren Gesetzen kann und muss dieser zur Rechenschaft gezogen werden. Weiterhin können durch Ermittlung des Verursachers mitunter Schäden in Grenzen gehalten und eine Wiederholung des Fischsterbens vermieden werden. Resignation und mitunter auch etwas Trägheit sind bei der Aufklärung eines Fischsterbens fehl am Platz, obwohl sie nach meiner Erfahrung oft die erste Reaktion sind.

Nicht jeder verendete Fisch weist auf ein Fischsterben hin. Zum Beispiel ist es nach der Laichzeit vieler Fischarten normal, dass viele Tiere aufgrund der Belastungen während der Laichzeit verenden. Sehr deutlich können wir dies bei Äschen, oft auch Hechten beobachten. Ein durch Umwelteinflüsse verursachtes Fischsterben unterscheidet sich von natürlichen Ursachen erstens durch das meistens konzentrierte Auftreten verendeter Fische, zweitens werden zunächst vorwiegend Jungfische betroffen. Bei erheblichem Schadstoffeintrag finden wir unter den verendeten Fischen alle Altersstufen und mitunter auch andere Tiergruppen, wie z.B. Lurche. Von natürlichen Verlustursachen werden dagegen fast ausschließlich geschlechtsreife Tiere bzw. wenige Altersklassen einer Art betroffen. Sind wir der Überzeugung, dass in einem Gewässer ein durch Einfluss des Menschen hervorgerufenes Fischsterben eingetreten ist, müssen als erste und wichtigste Handlung Wasser- und Fischproben sichergestellt werden. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:

Wasserproben

Die erste Probe wird an der Stelle genommen, an der wir das Fischsterben zuerst beobachtet haben. Für die wichtigsten Untersuchungen reicht etwa 1 Liter Flüssigkeit. Die sorgfältig gereinigte und vor der Probenahme im Gewässer nochmals ausgespülte Flasche sollte in jedem Fall aus Glas sein, wenn möglich getönt. Im Notfall kann auch jedes andere festverschließbare, saubere Gefäß verwendet werden. Da wir an unseren Gewässern nicht ständig mit geeigneten Flaschen unterwegs sind, ist es mitunter erforderlich, im nächstgelegenen Ort Flaschen zu besorgen. Die zweite Wasserprobe wird oberhalb der vermuteten Einlaufstelle des verursachten Schadstoffes genommen. Natürlich lässt sich nicht in jedem Fall die Einlaufstelle feststellen. Die Probe muss dann oberhalb der ersten verendeten Fische genommen werden. Diese Probe ist für den exakten Nachweis des Verursachers eines Fischsterbens außerordentlich wichtig.

Die dritte Probe nehmen wir an der Stelle, von der wir glauben, dass dort keine Fische mehr sterben, also etwa 50 bis 100 m unterhalb der letzten beobachteten verendeten Fische. Diese Probe ist für die Abschätzung des Schadenumfanges sehr wichtig, da ein späterer Schadenersatzanspruch auf einer exakten Berechnung der Verluste beruhen muss.

An stehenden Gewässern mit Zulauf müssen Proben im Mündungsbereich und im Zulauf genommen werden. Bei größeren stehenden Gewässern und Gewässern ohne Zulauf beschränkt sich die Probenentnahme auf den Bereich des Fischsterbens. In stehenden Gewässern ist es günstig, Proben etwa 20cm unter der Wasseroberfläche sowie in Grundnähe zu nehmen, sofern dies möglich ist. In Fließgewässern werden Wasserproben ebenfalls in etwa 20cm Wassertiefe genommen.

Wasserproben werden bis zur Übergabe lichtgeschützt und möglichst kühl gelagert. Die Gefäße müssen fest verschlossen und bis an den Rand gefüllt sein. Es darf sich also keine Luft in dem Gefäß befinden.

Fischproben

Die meisten Wasserschadstoffe, die ein Fischsterben hervorrufen, können in den Organen und der Muskulatur eines Fisches nachgewiesen werden. Das kann mitunter bei der Aufklärung eines Fischsterbens wertvolle Hinweise geben. Für eine spätere Untersuchung müssen möglichst frisch verendete Fische eingefroren werden. Die Verpackung kann in Plastiktüten erfolgen. In der Regel genügen etwa drei bis fünf Fische.

Fisch- und Wasserproben werden entweder einem zum Schadensort gerufenen Mitarbeiter der Staatlichen Gewässeraufsicht oder einem Labor der für den Bezirk zuständigen Oberflussmeisterei übergeben. Liegt der Verdacht auf eine Fischseuche vor (trifft nur für stehende Gewässer zu), müssen dem zuständigen Bereich des Fischgesundheitsdienstes ebenfalls Fisch- und Wasserproben übergeben werden.

Es versteht sich von selbst, dass bei einem Fischsterben größeren Ausmaßes die Aufgabe der Wasser- und Fischprobenentnahme nicht von einer Person bewältigt werden kann. Es dürfte jedoch keine Schwierigkeiten machen, weitere Sportfreunde bzw. Anwohner in die Aufklärungsarbeit einzubeziehen. Nachdem die Proben sichergestellt wurden oder Bürger zur Erledigung dieser Aufgabe unterwegs sind, müssen verschiedene Institutionen über die Beobachtung des Fischsterbens informiert werden.

Mitunter werden verendete Fische sehr schnell abgedriftet oder sinken auf den Boden des Gewässers, so dass sich ein falsches Bild vom Umfang eines Fischsterbens ergeben kann. Durch die Aussage von Zeugen kann das im Streitfall richtiggestellt werden. Auch die ordnungsgemäße Entnahme von Proben sollte durch Zeugen belegt werden. Fotografien können beweiskräftig sein, sofern aus ihnen der genaue Ort und das Datum hervorgehen. Folgende Informationen, die für eine spätere Aufklärung des Fischsterbens sehr wichtig sein können, sollten in einem abschließend von uns angefertigten, formlosen und durch Zeugen bestätigten Protokoll enthalte sein:

1.     Genaue Ortsbeschreibung, Datum und Uhrzeit.

2.     Kurze Bemerkungen zur Witterung (bedeckt, sonnig, warm usw.)

3.     Bemerkungen zum Wasser (klar oder trüb, Wasserstand, Geruch usw.)

4.     Umfang des Fischsterbens (Fischarten, Zahlenangaben, Einwirkung auf andere Tiergruppen)

5.     Wie sind Fische verendet? (Kiemendeckel und Maul fest geschlossen oder geöffnet). Verhalten noch lebender Fische wie z.B. Notatmung, Versuche aus dem Wasser zu springen usw. Diese Angaben können für die Eingrenzung der verursachenden Schadstoffgruppe sehr wichtig sein.

6.     Wann wurde wer informiert (Name, Uhrzeit)

7.     Wer hat das Fischsterben entdeckt und wer kann es bezeugen?

 

DER SCHNELLSTE WEG EIN FISCHSTERBEN ZU MELDEN, IST AUF JEDEN FALL DEN NOTRUF DER POLIZEI –110– ANZURUFEN!

Dies gilt natürlich auch bei Gewässerverschmutzungen. Die Polizei hat ALLE erforderlichen Rufnummer der zuständigen Behörden und wird diese umgehend informieren.

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