Entnahmefenster seit 28.April.2023 in Hessen-nochmal zur Erinnerung-

So manch einer hat es wohl schon wieder vergessen… In Hessen gilt seit dem 28.April 2023 ein sog. „Entnahmefenster“, welches eine wichtige Änderung für ALLE Angler bedeutet.
Für folgende Fischarten gilt das „Entnahmefenster“

Hier angegeben das Mindest- und Höchstmaß:

Aal -> 50-70 cm
Äsche -> 30-45 cm
Bach-, Meer- und Seeforelle -> 25-60 cm
Barbe -> 40-60 cm
Hecht -> 50-90 cm
Karpfen (Wildform) -> 45-60 cm
Nase -> 25-40 cm
Rotfeder -> 20-30 cm
Schleie -> 25-45 cm
Zander -> ab 50 cm (Mindestmaß, Höchstmaß gibt es für den Zander in Hessen nicht…)

Besatz von Zandern und die Zuchtformen des Karpfen nur in geschlossenen Seen erlaubt!

mainkarpfen.de


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