Angeln ohne Angelschein – Hessen –

Wer in Hessen fischen möchte, benötigt einen GÜLTIGEN Fischereischein, denn ohne diesen kann es bis zu 5.000 Euro kosten. Es gibt daneben noch weitere Bußgelder für Angler, die sich nicht an das Fischereigesetz in Hessen halten.
Hier mal ein kleiner Auszug aus dem Tatbestandskatalog:
– Fischfang ausgeübt, ohne einen gültigen Fischereischein zu besitzen: bis 5.000 Euro
– Verbotene Fische, Krebse oder Muscheln gefangen bzw. entnommen: bis 5.000 Euro
– Fische während deren Schonzeit oder vor Erreichen der Mindestmaße gefangen und entnommen: bis 5.000 Euro
– Fischfang mit verbotenen Mitteln ausgeübt: bis 5.000 Euro
– Lebende Wirbeltiere als Köder verwendet: bi 5.000 Euro

In Hessen gilt die Fischereischeinpflicht. Wer dem Fischfang nachgehen will, muss vorher eine Fischereiprüfung ablegen, um den Fischereischein zu erwerben.
Der amtliche Fischerschein wird von der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung des Wohnortes des Antragstellers nach Vorlage der erfolgreich bestanden Fischereiprüfung (Prüfungszeugnis) ausgestellt.
Das Mindestalter für den Angelschein liegt bei 14 Jahren (Jugend-Fischereischein)
Bei Zuwiderhandlung gegen das hessische Fischereigesetz drohen Geldbußen bis zu 5.000 Euro. Ebenso ist es möglich sich der Fischwilderei strafbar zu machen und hierfür drohen Geldstrafen, ebenso ist sogar eine Freiheitsstraße bis zu 2 Jahren möglich!
Angeln OHNE Angelschein ist in Hessen nicht möglich, auch wenn manchmal behauptet wird, in privaten Teichen wäre die erlaubt. Dies ist aber ein gewaltiger IRRTUM und steht in keinem hessischen Gesetz!
Wird auch noch fremdes Fischereirecht verletzt, macht man sich evtl. der Fischwilderei (§ 293 StGB) strafbar. Das bedeutet, es wird ein Strafverfahren eingeleitet und im Führungszeugnis vermerkt.
Wer danach noch eine Fischereiprüfung ablegen wird, hat hierfür sehr schlechte Chancen, da Straftaten gegen den Natur- oder Umweltschutz besondere Beachtung finden und in der Regel zur Versagung des Fischereischeins führen.

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