Auch Hainburg gehört zum Kreis Offenbach und ist somit von der o.g. Ausgangssperre zwischen 21:00 und 05:00 Uhr betroffen. Ebenso gilt das Verbot zum Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit.
Dies bedeutet, während der Ausgangssperre darf man seine Wohnung dann nur noch aus „gewichtigen Gründen“ verlassen.
Ausnahmen gibt allerdings auch, z.b. „Zur Versorgung von Tieren…“
Dies bedeutet aber nicht, dass man als Angler mit einer Tüte Boilies (oder sonstigen Ködern) zwischen 21:00 und 05:00 Uhr losmarschieren darf, um die Fische im Main oder an Seen zu füttern (und sich während dieser evtl. präventiven (Futter-) Maßnahme mit Alkohol die Lichter auszuschießen ! ). <8))))><
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