Da ich -dienstlich- jeden Tag mit Asylsuchenden zu tun habe, und ich hierbei immer mehr feststelle, dass einige Männer in den Unterkünften bereits Angelgeräte besitzen, habe ich mir mal die Frage gestellt, wie in der BRD in Zukunft das Thema „Flüchtlinge & Angelerlaubnis“ gehandhabt wird. Natürlich müssen diese Personen zur Erteilung eines staatl. Fischereischeines eine bestandene Fischerprüfung nachweisen. Für Spätaussiedler werden ja Kurse in deren Sprache und Schrift angeboten, gibt es künftig dann auch Vorbereitungslehrgänge für Asylanten in deren Sprache & Schrift ?
Aus diesem Grund hatte ich bei der Unteren Fischereibehörde um Auskunft der weiteren Vorgehensweise bez. Angelscheine für Flüchtlinge gebeten. Der zuständige Sachbearbeiter befindet sich aber zur Zeit in Urlaub und somit warte ich noch auf eine aussagefähige Mitteilung.
Bin mal gespannt, wie wir uns -als Behörde- demnächst bei der Ausstellung von Fischereischeinen, und Kontrollen der angelnden Asylsuchenden am Gewässer zu verhalten haben. Die Erteilung des sog. „Ausländerfischereischein“ kann hier wohl nicht zur Anwendung kommen (?).
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