Gestern (12.04.2018) wurden von mir zwei Angler am „Geländer an der Schleuse Krotzenburg“ kontrolliert (natürlich dienstlich, privat darf ich das nicht!). Die zwei freundlichen Pertijünger kamen aus der Nähe von Dieburg und hatten sich Tageskarten für den Main von der Fischerzunft Steinheim gekauft, die auch hier in Hainburg gültig sind. Soweit alles klar, doch jetzt kam´s. Als ich die beiden auf das seit diesem Jahr bestehende Angelverbot an der Schleuse (oberhalb und unterhalb 180 m), und die Verwendung von Kunstköder & Köderfisch (01.02.-30.04.) ansprach, ging der „Durcheinander“ los, als ich die gültigen Jahresfischereischeine und die gültigen Tageskarten der Fischerzunft Steinheim in der Hand hatte. Leider stand da nix von o.g. Angelverboten, wie auf dem Angelerlaubnisschein der Fischerzunft Seligenstadt. Folglich DÜRFTEN dann ja die zwei (und andere Besitzer der Angelerlaubnisscheine der Fischerzunft Steinheim) in diesem Bereich angeln… Es steht zwar auf der Karte, dass im Schleusenbereich das Angeln verboten ist, dies ist aber ein „dehnbarer Begriff“ und deshalb wurde auch auf der „Seligenstädter Karte“ genau definiert, wo, mit was und wann geangelt werden darf. Die beiden zeigten durchaus Verständnis und ich empfahl ihnen einen Angelplatz, der auch für den einen -erkrankten Angler- einfach und mühelos erreichbar war. Heute wurde von mir Henrik Beyke von der Fischerzunft Seligenstadt angerufen und ihm die Sachlage erläutert. Herr Beyke wird sich mit der Fischerzunft Steinheim in Verbindung setzen und die Sache klären. Hierfür schon mal Danke!
Dies nur zur Info, um Missverständnisse beiderseits (Angler und Behörden) zu vermeiden 😉
mainkarpfen.de