„Wasserfahrzeuge“ im verbotenen Bereich der Schleuse…

Auf der Erlaubniskarte (Mainkarte) der Fischerzunft für unseren Gewässerabschnitt steht u.a.: „… das Ausbringen von Ködern mit Wasserfahrzeugen ist verboten…“. Dies gilt im Besonderen für den Bereich OBERHALB der Schleuse Krotzenburg!

Für alle, die es nicht wissen (wollen): Die rot-weißen runden, großen „Schwimmer“ auf der Wasseroberfläche oberhalb der Schleuse, sind Bojen, und diese bedeuten Verbot des Befahrens durch Wasserfahrzeuge in diesem Bereich. Dieses Verbot gilt auch für die Zufahrt, also das Einsetzen von Booten vom Ufer aus!

Gestern wurde gemeldet, dass ein (Karpfen-) Angler vom Schlauchboot aus in dem verbotenen Bereich gefüttert hat. Interessant ist dabei noch, er hat in einer Entfernung von seinem Bootchen aus gefüttert, die man auch locker mit einer Boilie-Schleuder oder einem Wurfrohr erreicht (und wurde von dem Zeugen auch noch dabei fotografiert). Das gilt natürlich nicht nur für Karpfenangler, sondern auch für Wallerfischer, die ihre eigenen Bojen, in Form von leeren Kunststoffflaschen, Luftballons usw.,  setzen!

Leute, der Bereich oberhalb der Schleuse wurde aus gutem Grund gesperrt und wer meint, er müsse trotzdem dort mit seinem (Schlauch-) Boot das Anfutter, seine Montagen oder Marker (auch NACHTS)  ausbringen, der hat  ganz schnell viel behördlichen Ärger und dann sehr lange keinen Jahresfischereischein mehr!

Lasst es einfach <°))))<

mainkarpfen.de

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