„Ausländerfischereischein“ (Hessen)

Immer öfter wird bei unserer Behörde, oder auch beim ortsansässigen Angelgerätehändler gefragt, ob es einen „Touristen-Angelschein“, oder „Besucher-Angelschein“ gäbe. Hier noch einmal die Antwort: Ja, gibt es.

Hierbei handelt es sich um den bislang üblichen blauen Fischereischein für das Land Hessen in abgeänderter Form. Was sagt uns das Gesetz dazu?

Im § 28 HFischG steht – Ohne Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung nach § 26 kann auf Antrag-  (unter Punkt 3):

Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem diplomatischen Corps angehören und ihre Sachkunde, insbesondere durch die Vorlage eines ausländischen Fischereischeins oder Fischereierlaubnisscheins, nachweisen, ein Ausländerfischereischein erteilt werden.

Der Schein kostet 12,50 Euro, ist 3 Monate gültig und kann jeweils um 3 Monate verlängert werden. Natürlich brauch der Antragsteller auch ein aktuelles Foto von sich 🙂

Das ganze HFischG findet man auch hier auf unserer Seite.

mainkarpfen.de

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

2 Antworten zu „Ausländerfischereischein“ (Hessen)

  1. Andreas Heinz sagt:

    Wo bekommt man denn diesen Ausländerfischereischein ausgestellt? Auf dem Amt oder im Angelgeschäft wo ich auch die Gewässerkarten kaufen kann?

    • blitzer sagt:

      Hallo!
      Den sog. “ Ausländerfischereischein“ gibt es nur beim Ordnungsamt der Kommune, in welcher sich der Ausländer aufhält. Günstig ist es, wenn eine Wohnungsbescheinigung vorliegt.

Kommentare sind geschlossen.