„Einen Biber an Festtagen zu kochen…“

Wie wir ja alle wissen, vermehrt sich der Biber bei uns in vielen Teilen des Landes ungehindert. Bislang steht der „Plattschwanz“ unter strengstem Schutz, ist natürlich ok! Es KÖNNTE aber eines Tages geschehen, dass das nicht mehr der Fall ist und der Pelzträger mit den gelben Zähnen auf der Speisekarte steht (war vor ca. 200 Jahren auch schon mal so…).
BEVOR dies für manchen plötzlich und unerwartet geschieht, hier mal präventiv ein Kochrezept für Biber aus dem „Regensburger Kochbuch“ der Marie Schandri, welches zuerst 1867 erschienen ist. Als Alternative zur Weihnachtsgans, oder Überraschungs-Menü…
Die Kirche zählte den Biber übrigens zu den Fischen, weshalb er auch in der Fastenzeit verspeist werden durfte.

Also folgendes benötigen Sie:
Einen Biber
Erbsenbrühe
Zwiebeln
Essig
Rotwein
Sardellen
Evtl. ein paar eingemachte Gurken

„Einen Biber an Festtagen zu kochen“
(Text aus dem Regensburger Kochbuch)
Man macht von dem Biber kleine Stückchen, gibt einen Tegel Schmalz, klein geschnittene Zwiebeln, legt den Biber darauf, dünstet ihn, bis er weich ist, gibt öfter Essig und Erbsensud, zuletzt auch etwas Mehl, feingeschnittene Sardellen, auch ein Glas Wein dazu, und lässt es damit kurz verkochen. Der Schweif davon ist aber am besten, wenn er in Essig und Wasser weich gesotten, sodann mit Butter und Semmelbrösel auf dem Roste abgebräunt, auf den Biber gelegt, und so zur Tafel gegeben wird. Es können auch die Sardellen und der wein weggelassen, und kleine eingesottene Gurken zur Sauce genommen werden.

Mahlzeit!

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.