Archiv der Kategorie: Fischereigesetz für das Land Hessen (HFischG)

Fischwilderei & Fischereischeinpflicht

Was versteht man eigentlich unter „Fischwilderei“ ? Fischwilderei ist nach § 293 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) die Verletzung eines fremden Fischrechts oder Fischereiausübungsrechtes dadurch, dass jemand unberechtigt fischt oder eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich zueignet, beschädigt oder zerstört. … Weiterlesen

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Hess. Fischereiverordnung -Gemeinschaftliches Fischen-

Hessische Fischereiverordnung –HFO-   § 12 Gemeinschaftliches Fischen (1)Gemeinschaftliches Fischen ist eine Veranstaltung mit mindestens sieben Personen, deren Zeitpunkt, Ort und Dauer durch Ausschreibung, Aushang oder sonstige Bekanntmachung vom Veranstalter festgelegt wird. (2)Gemeinschaftliches Fischen ist verboten, wenn es aus Wettbewerbsgründen, … Weiterlesen

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Fischereigesetz für das Land HESSEN (HFischG)

Fischereigesetz für das Land Hessen (HFischG)   Präambel Schutz, Erhaltung und Fortentwicklung der im Wasser lebenden Tier- und Pflanzenwelt sind ein zentrales Anliegen des Fischereigesetzes. Die Gewässer als Lebensraum und die in ihr beheimateten Tiere und Pflanzen sind Bestandteil des … Weiterlesen

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