Staatlicher Fischereischein für Asylsuchende/Flüchtlinge? -Aktuelle Antwort der Unteren Fischereibehörde-

Wie ich ja schon mitteilte, haben wir uns -behördlicherseits- auf eine neue Situation bei der Erteilung und bei Kontrollen bez. der Fischereiausübung Asylsuchender/Flüchtlinge aus den verschiedensten Länder dieser Welt, einzustellen.

Auf unser Anfrage, bez.  Fischereischein für Asylsuchende/Flüchtlinge in Hessen, bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises Offenbach, haben wir eine schnelle und korrekte Antwort erhalten, die wie folgt lautet:

Asylsuchende/Flüchtlinge müssen vor Erteilung des staatlichen Fischereischeines den Vorbereitungslehrgang, und dann die erforderliche Prüfung ablegen. Der Lehrgang, sowie die Prüfung muss in Schrift und Sprache in Deutsch abgelegt werden, Dolmetscher werden keine eingesetzt, und auch das Lehrmaterial wird nur in deutscher Schriftform angeboten.

Alle anfallenden Kosten sind vom Antragsteller selbst zu tragen, d.h. keine staatliche Untersützung.

mainkarpfen.de

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