– Sofortmaßnahmen bei plötzlichem Fischsterben/Gewässerverschmutzung –

Eigentlich weiß jeder, was beim Auftreten eines plötzlichen Fischsterbens, oder einer Gewässerverschmutzung zu tun ist. Hier aber nochmals zur Erinnerung 🙂

Wenn eine außergewöhnliche Gewässerverschmutzung oder ein plötzliches Fischsterben im Fluss, an Bächen, Teichen, oder an  unseren zahlreichen Seen erkannt wird:

  • Sofortige Meldung an die Polizei durch Notruf 110, oder an die zuständige Stadtverwaltung.
  • VORSICHTIGE Entnahme von Wasserproben. Hier sollte unbedingt mindestens ein Zeuge anwesend sein! Die Proben müssen an Stellen entnommen werden, an denen  verdächtige Verfärbungen des Wassers, o.ä. im/auf dem Wasser erkennbar sind, oder sich bereits tote, oder „taumelnde Fische“ an der Wasseroberfläche befinden. Sollte die „Einlaufstelle“ der Gewässer-Kontamination erkennbar sein, müssen ca. 100 m ober- und 100 m unterhalb derer Wasserproben „VORSICHTIG“ entnommen werden. Hierfür sollten zwei verschiedene, gut verschließbare Behälter (SAUBERE Plastikflaschen o.ä.) verwendet werden. Die Behälter müssen so gekennzeichnet sein, dass erkannt werden kann, in welchem sich die Probe unterhalb/oberhalb der Einlaufstelle befindet. Die Proben werden dann an die informierten Behörden (Polizei/Ordnungsamt/Feuerwehr) persönlich übergeben.
  • Bereits verendete Fische sollte nach Möglichkeit nicht ohne geeigneten Körperschutz (Handschuhe, Mundschutz usw.) dem Gewässer entnommen werden. Hierfür ist die örtliche Feuerwehr sehr gut ausgerüstet, und wird diese Aufgabe auf Anforderung durch die Polizei etc. übernehmen.
  • Die vor  Ort zuständige Behörde wird dann ggf. die Fische bezüglich der Vorgaben des „Merkblattes für die Einsendung von Fischen“ -Hessisches Landeslabor, Gießen- dorthin überbringen.

mainkarpfen.de

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