„Frühlingsvirämie der Karpfen“ (Bauchwassersucht) ist meldepflichtig!

Noch beherrscht der Frost das Land, aber bald werden die Gewässer wieder wärmer und dann sollten wir Angler -nicht nur in Vereinsgewässern- unser Augenmerk besonders auf die Karpfen legen. Es ist durchaus möglich, dass die sog. „Frühjahrsviräme“ auch unsere Karpfen erwischt hat. Deshalb hier mal eine kurze Info über diese Karpfenkrankheit, die meldepflichtig ist.

Die sog. Frühlingsvirämie bei Karpfen ist eine hoch-ansteckende Erkrankung des Karpfens.. Diese tritt vor allem bei steigenden Wassertemperaturen im Frühjahr auf und Karpfen aller Altersgruppen können hiervon betroffen sein. Die Frühlings- oder auch Frühjahrsvirämie der Karpfen, ist die AKUTE Form der infektiösen Bauchwassersucht (IBW), die chronische Form ist bakteriell bedingt.

DIE ERKRANKUNG IST IN DEUTSCHLAND MELDEPFLICHTIG !

Nach der Infektion der Fische kommt es zur Virusverbreitung über das Blut und dadurch zum Befall der inneren Organe. Die Ausscheidung des Virus erfolgt über den Kot und überlebende Fische bleiben lebenslange Virusträger.

Der sehr stark aufgetriebene Bauch eines Karpfens KANN als erster Verdacht auf IBW hinweisen. Eine spezifische Therapie ist nicht möglich.

mainkarpfen.de

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