DER FISCHWIRT – Ein sicherlich interessanter Beruf –

Der Fischwirt – Ein sicherlich interessanter Beruf!
Hier mal „was anderes“ und – vielleicht – eine Anregung zur Berufswahl für (junge?) Menschen, die durch ihr Hobby einen Beruf anstreben, der mit Fischen, Wasser und Angelgerät zu tun hat.
Wie sieht also das Berufsbild des Fischwirtes aus?
Generell werden drei Fachrichtungen unterschieden:
 Fischhaltung und Fischzucht
 Seen- und Flussfischerei
 Kleine Hochsee- und Küstenfischerei
Voraussetzungen
Bei der Ausübung dieses Berufes sind vor allem körperliche Gesundheit, Widerstandfähigkeit für Außenarbeiten bei jeder Witterung und Einsatzbereitschaft eine Voraussetzung. Neben guter Beobachtungsgabe und normaler geistiger Beobachtungsgabe und normaler geistiger Fähigkeiten, ist das Verständnis für naturwissenschaftlich – mathematisch – technische Vorgänge ebenso wichtig wie die Liebe zur Natur und das Verständnis für biologische Zusammenhänge. Eine bestimmte Schulbildung ist nicht gefordert, jedoch kann ein Realschulabschluss für den Berufseinstieg von Vorteil sein.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit für den Fischwirt beträgt drei Jahre. Sie verkürzt sich auf zwei Jahre, wenn bereits eine Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf besteht oder ein vorgeschriebenes Berufsbildungsjahr mit Erfolg besucht wurde.
Ausbildungsinhalt
Für alle drei Fischereizweige werden folgende Mindestfertigkeiten und –kenntnisse gefordert:
1. Kenntnisse der natürlichen Voraussetzungen der Fischerei, insbesondere der Eigenschaften des Wassers und der Gewässer als Lebensräume.
2. Kenntnisse über den Gewässerschutz
3. Kenntnisse der fischereilich genutzten Tiere, insbesondere ihres Körperbaues, ihrer Lebensfunktion und ihres Verhaltens
4. Gewässerbewirtschaftung und Hegemaßnahmen
5. Bearbeiten, Verarbeiten und Vermarkten der Betriebserzeugnisse
6. Anfertigen, Bedienen, Instantsetzen und Pflegen einfacher Fischereieinrichtungen.
7. Warten und Handhaben der erforderlichen Fahrzeuge, Maschinen und Geräte
8. Grundfertigkeiten und Grundkenntnisse im Umgang mit Werkstoffen sowie einfache Instandsetzungsarbeiten an Maschinen und Geräten
9. Arbeitsschutz und Unfallverhütung
10. Kenntnisse der betrieblichen Zusammenhänge in der Ausbildungsstätte
11. Grundkenntnisse der fachbezogenen Rechtskunde
12. Kenntnisse der Wirtschafts- und Sozialkunde
13. Vertiefte Fertigkeiten und Kenntnisse in einem der nachstehenden Betriebszweige:
a) Fischhaltung und Fischzucht
b) Seen- und Flussfischerei
c) Kleine Hochsee- und Küstenfischerei
Da gerade die zuletzt genannten Fertigkeiten für die Information über die Fachrichtungen unentbehrlich sind, werden sie weiter aufgegliedert:
• Einfache Wasseruntersuchungen
• Fischzucht- und Aufzuchtmethoden
• Unterscheiden der Geschlechter bei einzelnen Fischarten nach äußeren Merkmalen
• Sortieren der Fische
• Vertiefte Fertigkeiten und Kenntnisse in der Seen- und Flussfischerei
• Schätzen des Nutzungs- und Ertragswertes von Fischereigewässern
• Nebenbenutzung der Gewässer, insbesondere durch Schilfwerbung und Fremdenverkehr
• Wetterkunde
• Schifffahrtsrecht und Führen von Wasserfahrzeugen
• Arten von Futtermitteln, Fütterungsmethoden und Lagerung
• Besatz- und Futterberechnung, insb. Futterquotient
• Erkennen und Bekämpfen von Fischkrankheiten
• Abwehren von Fischfeinden
• Bauen von Anlagen der Teichwirtschaft und der Fischhaltung
• Teichpflege und Teichdüngung zur Ertragssteigerung
• Intensivhaltung von Fischen
• Transport und Hälterung lebender Fische und Laichprodukte
• Vertiefte Fertigkeiten und Kenntnisse in der kleineren Hochsee- und Küstenfischerei
• Kenntnisse der Nordsee und Ostsee als besondere Lebensräume
• Grundkenntnisse der Navigation
• Seemannschaft, Feuerschutz und Rettungsbootwesen
• Ausrüsten der Fahrzeuge mit Lebensmitteln und Zubereiten von Mahlzeiten
• Kenntnisse über Vorschriften des Seemannsgesetzes
• Kenntnisse über Vorschriften der Seestraßen- und Seeschifffahrtsstraßenordung
• Kenntnisse über Vorschriften der Schiffbesetzungs- und Ausbildungsordnung, insbesondere über Voraussetzungen zum Erwerb nautischer Patente
• Wetterkunde und Wetterwarndienst
Nachweise und Prüfungen
Der Auszubildende hat während der Ausbildung ein Berichtsheft zu führen. Nach dem ersten betrieblichen Ausbildungsjahr ist eine Zwischenprüfung abzulegen, die der Festlegung des Ausbildungsstandes dient. Die Ausbildung wird durch eine Abschlussprüfung beendet.
Ausbildungseinrichtung
Die Ausbildung erfolgt in anerkannten Ausbildungsbetrieben, den Berufsschulen und überbetrieblichen Einrichtungen. Die überbetriebliche Ausbildung ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Ausbildungsbetrieb z.B. durch Spezialisierung nicht in der Lage ist, bestimmte erforderliche Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln.
Kosten
Der Auszubildende erhält eine Ausbildungsvergütung bzw. „Seemanns“ – Durchschnittsheuer.
Bei Familienanschluss wird die Ausbildungsvergütung in der Regel um die Beiträge der jeweils gültigen Sachbezugsverordnung gekürzt.
Entwicklung des Berufes
Sammeltätigkeiten überhaupt, entwickelte sich über die Fischhaltung und Fischvermehrung bis zur modernen, von der Außenwelt weitgehend unabhängigen Aquakultur.
Der Fischfang in Binnengewässern und Meeren wird durch zum Teil hochmoderne technische Hilfsmittel ständig fortentwickelt. Auch die Fischbestände werden immer stärker individuellen bis übernationalen Bewirtschaftungsmaßnahmen unterworfen. Die Erzeugung in der Bundesrepublik Deutschland deckt den Bedarf an Süßwasserfischen etwa zur Hälfte.
DSF Nr.2 1984

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