Verhalten bei Fischsterben

-Verhalten bei Fischsterben-

In den Sommermonaten haben die Gewässer meistens einen geringeren Wasserstand als im Herbst oder Frühjahr. Beim Eintrag von Schadstoffen liegt also ein weitaus geringerer Verdünnungseffekt vor als bei normalem Wasserangebot, wodurch die Gefährlichkeit vieler Giftstoffe für Fische erheblich ansteigt. Verfolgt man Fischsterben über viele Jahre, so lässt sich statistisch nachweisen, dass in den Monaten Mai, Juni und Juli eine Häufung auftritt. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Eintrag von Schadstoffen zu anderen Zeitpunkten für Fische weniger gefährlich ist.

Z.B. 1988 wurde in den meisten unserer Gewässer der Republik ein ausgesprochener Niedrigwasserstand registriert, der nach statistischer Aussage nur alle 15 Jahre eintritt. Neben einer Vielzahl von Problemen, die bei einer Niedrigwassersituation auftreten, wurden auch bedeutend mehr Fischsterben registriert, als das in den vergangenen, meist wasserreicheren Jahren, der Fall war. Es wurde deutlich, dass mancherorts die Wasserqualität noch lange nicht den Stand erreicht hat, wie wir glaubten. Deutlich wurde auch, dass die Einsicht nicht weniger Bürger, die mit gefährlichen Stoffen umgehen und über deren Einsatz und Verbleib zu entscheiden haben, zu wünschen übrig lässt. Leider sind Angler und Fischer von Fischsterben stärkeren als andere Erholungssuchende und Brauchwassernutzer betroffen. Es ist schon schwer, wenn nicht sogar unmöglich, den Schaden unter den Fischen exakt zu schätzen, so bleiben die oft katastrophalen Auswirkungen auf Wirbellose, Pflanzen und Kleinfische fast immer unberücksichtigt.

Unsere Aufgabe liegt darin, Fischsterben zu verhindern. Tritt trotz aller Bemühungen ein Schadenfall ein, ist es unbedingt notwendig, schnell, sorgfältig und zielgerichtet Maßnahmen zu ergreifen, um den Verursacher feststellen zu können. Entsprechend unseren Gesetzen kann und muss dieser zur Rechenschaft gezogen werden. Weiterhin können durch Ermittlung des Verursachers mitunter Schäden in Grenzen gehalten und eine Wiederholung des Fischsterbens vermieden werden. Resignation und mitunter auch etwas Trägheit sind bei der Aufklärung eines Fischsterbens fehl am Platz, obwohl sie nach meiner Erfahrung oft die erste Reaktion sind.

Nicht jeder verendete Fisch weist auf ein Fischsterben hin. Zum Beispiel ist es nach der Laichzeit vieler Fischarten normal, dass viele Tiere aufgrund der Belastungen während der Laichzeit verenden. Sehr deutlich können wir dies bei Äschen, oft auch Hechten beobachten. Ein durch Umwelteinflüsse verursachtes Fischsterben unterscheidet sich von natürlichen Ursachen erstens durch das meistens konzentrierte Auftreten verendeter Fische, zweitens werden zunächst vorwiegend Jungfische betroffen. Bei erheblichem Schadstoffeintrag finden wir unter den verendeten Fischen alle Altersstufen und mitunter auch andere Tiergruppen, wie z.B. Lurche. Von natürlichen Verlustursachen werden dagegen fast ausschließlich geschlechtsreife Tiere bzw. wenige Altersklassen einer Art betroffen. Sind wir der Überzeugung, dass in einem Gewässer ein durch Einfluss des Menschen hervorgerufenes Fischsterben eingetreten ist, müssen als erste und wichtigste Handlung Wasser- und Fischproben sichergestellt werden. Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:

Wasserproben

Die erste Probe wird an der Stelle genommen, an der wir das Fischsterben zuerst beobachtet haben. Für die wichtigsten Untersuchungen reicht etwa 1 Liter Flüssigkeit. Die sorgfältig gereinigte und vor der Probenahme im Gewässer nochmals ausgespülte Flasche sollte in jedem Fall aus Glas sein, wenn möglich getönt. Im Notfall kann auch jedes andere festverschließbare, saubere Gefäß verwendet werden. Da wir an unseren Gewässern nicht ständig mit geeigneten Flaschen unterwegs sind, ist es mitunter erforderlich, im nächstgelegenen Ort Flaschen zu besorgen. Die zweite Wasserprobe wird oberhalb der vermuteten Einlaufstelle des verursachten Schadstoffes genommen. Natürlich lässt sich nicht in jedem Fall die Einlaufstelle feststellen. Die Probe muss dann oberhalb der ersten verendeten Fische genommen werden. Diese Probe ist für den exakten Nachweis des Verursachers eines Fischsterbens außerordentlich wichtig.

Die dritte Probe nehmen wir an der Stelle, von der wir glauben, dass dort keine Fische mehr sterben, also etwa 50 bis 100 m unterhalb der letzten beobachteten verendeten Fische. Diese Probe ist für die Abschätzung des Schadenumfanges sehr wichtig, da ein späterer Schadenersatzanspruch auf einer exakten Berechnung der Verluste beruhen muss.

An stehenden Gewässern mit Zulauf müssen Proben im Mündungsbereich und im Zulauf genommen werden. Bei größeren stehenden Gewässern und Gewässern ohne Zulauf beschränkt sich die Probenentnahme auf den Bereich des Fischsterbens. In stehenden Gewässern ist es günstig, Proben etwa 20cm unter der Wasseroberfläche sowie in Grundnähe zu nehmen, sofern dies möglich ist. In Fließgewässern werden Wasserproben ebenfalls in etwa 20cm Wassertiefe genommen.

Wasserproben werden bis zur Übergabe lichtgeschützt und möglichst kühl gelagert. Die Gefäße müssen fest verschlossen und bis an den Rand gefüllt sein. Es darf sich also keine Luft in dem Gefäß befinden.

Fischproben

Die meisten Wasserschadstoffe, die ein Fischsterben hervorrufen, können in den Organen und der Muskulatur eines Fisches nachgewiesen werden. Das kann mitunter bei der Aufklärung eines Fischsterbens wertvolle Hinweise geben. Für eine spätere Untersuchung müssen möglichst frisch verendete Fische eingefroren werden. Die Verpackung kann in Plastiktüten erfolgen. In der Regel genügen etwa drei bis fünf Fische.

Fisch- und Wasserproben werden entweder einem zum Schadensort gerufenen Mitarbeiter der Staatlichen Gewässeraufsicht oder einem Labor der für den Bezirk zuständigen Oberflussmeisterei übergeben. Liegt der Verdacht auf eine Fischseuche vor (trifft nur für stehende Gewässer zu), müssen dem zuständigen Bereich des Fischgesundheitsdienstes ebenfalls Fisch- und Wasserproben übergeben werden.

Es versteht sich von selbst, dass bei einem Fischsterben größeren Ausmaßes die Aufgabe der Wasser- und Fischprobenentnahme nicht von einer Person bewältigt werden kann. Es dürfte jedoch keine Schwierigkeiten machen, weitere Sportfreunde bzw. Anwohner in die Aufklärungsarbeit einzubeziehen. Nachdem die Proben sichergestellt wurden oder Bürger zur Erledigung dieser Aufgabe unterwegs sind, müssen verschiedene Institutionen über die Beobachtung des Fischsterbens informiert werden.

Mitunter werden verendete Fische sehr schnell abgedriftet oder sinken auf den Boden des Gewässers, so dass sich ein falsches Bild vom Umfang eines Fischsterbens ergeben kann. Durch die Aussage von Zeugen kann das im Streitfall richtiggestellt werden. Auch die ordnungsgemäße Entnahme von Proben sollte durch Zeugen belegt werden. Fotografien können beweiskräftig sein, sofern aus ihnen der genaue Ort und das Datum hervorgehen. Folgende Informationen, die für eine spätere Aufklärung des Fischsterbens sehr wichtig sein können, sollten in einem abschließend von uns angefertigten, formlosen und durch Zeugen bestätigten Protokoll enthalte sein:

1.     Genaue Ortsbeschreibung, Datum und Uhrzeit.

2.     Kurze Bemerkungen zur Witterung (bedeckt, sonnig, warm usw.)

3.     Bemerkungen zum Wasser (klar oder trüb, Wasserstand, Geruch usw.)

4.     Umfang des Fischsterbens (Fischarten, Zahlenangaben, Einwirkung auf andere Tiergruppen)

5.     Wie sind Fische verendet? (Kiemendeckel und Maul fest geschlossen oder geöffnet). Verhalten noch lebender Fische wie z.B. Notatmung, Versuche aus dem Wasser zu springen usw. Diese Angaben können für die Eingrenzung der verursachenden Schadstoffgruppe sehr wichtig sein.

6.     Wann wurde wer informiert (Name, Uhrzeit)

7.     Wer hat das Fischsterben entdeckt und wer kann es bezeugen?

 

DER SCHNELLSTE WEG EIN FISCHSTERBEN ZU MELDEN, IST AUF JEDEN FALL DEN NOTRUF DER POLIZEI –110– ANZURUFEN!

Dies gilt natürlich auch bei Gewässerverschmutzungen. Die Polizei hat ALLE erforderlichen Rufnummer der zuständigen Behörden und wird diese umgehend informieren.

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