Grundangeln in Hessen verboten !

Grundangeln in Hessen verboten!

Durch die Ministerialverfügung AZ.: III/496/48 v. 30.03.48 ist die Ausübung des Fischfanges mittels Grundangel in Hessen verboten.

Hier die offizielle Mitteilung zur „Aufklärung der Fischereiaufsichtsberechtigten“ im Originaltext:

„Bei Ausübung des Fischfanges unter Anwendung der Grundangel ist die Angelschnur nicht mit dem Schwimmer versehen, sondern wie wird mit einem Stück Blei am Gewässerboden verankert. Dabei bleibt es sich gleich, ob ein oder mehrere Angelhaken angebracht sind. Durch die Verankerung des Bestecks am Boden kann der Fisch nicht beobachtet werden, es sei denn, dass ein außergewöhnlich starker Fisch anbeißt. Auch ist es gleichgültig, ob die Grundangel mit oder ohne Angelrute ausgelegt wird. Dadurch, dass der Fischereiausübende die Grundangel nicht dauernd zu beobachten braucht, und sich bei Anwendung dieses Gerätes anderen Beschäftigungen zuwenden kann, entfällt bei dieser Art des Fischfanges die angelsportliche Betätigung. Durch die dauernde Beobachtung des Schwimmers an der Handangel ergeben sich erst die Freude und die Anregungen, die den Angelsport als solchen kennzeichnen und ihm seine Reize verleihen. Jeder wahre Sportfischer, der gern am Wasser gesehen wird, kann dies bestätigen.

Bei dem heutigen Stand der Technik und der damit verbundenen Verfeinerung der Angelgeräte kann jeder Angler auf die Grundangel verzichten und wird, wenn er wirklich nur des Sportes wegen die Fischerei ausübt, bei Anwendung der Geräte, die für Rhein und Main zugelassen sind, auf seine Kosten kommen. Wenn die Grundangel vordem nicht beanstandet worden ist, so liegt das daran, dass vor dem Weltkriege, an der heutigen Zahl der Angler gemessen, der Fischereisport im Rhein und Main in bescheidenen Grenzen ausgeübt wurde. Die Grundangel ist erst ganz allmählich aufgekommen und zwar in der Zeit, als die zunehmende Erwerbslosigkeit eine Vermehrung der Angler zur Folge hatte. Ein großer Teil dieser Angler hat den Fischfang als Nebenerwerb unter dem Deckmantel des Fischereisports betrieben. Solange die Grundangel nur vereinzelt von einzelnen Anglern angewandt wurde, bestand noch keine Veranlassung für einen behördlichen Eingriff. Erst der außergewöhnlich starke Andrang zur Angelfischerei im Rhein und Main hat das Verbot der Grundangel notwendig gemacht.

Führende Berufsfischer vertreten den Standpunkt, dass die Grundangelei von jedem echten Sportfischer genauso gut abgelehnt werden muss, wie der waidgerechte Jäger es ablehnt, das Wild in Schlingen oder Fallgruben zu fangen.“

Ja, ich weiß. Das war einmal, heute isses ja „wieder“ erlaubt 🙂

 

 

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